Einkaufs­bedingungen

etifix GmbH
Riedericher Str. 68
D-72661 Grafenberg

Telefon: +49 (0) 71 23/3 82-0
Telefax: +49 (0) 71 23/3 82-101

I. Allgemeines

Für unsere Bestellungen und Abschlüsse gelten nur die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Abänderungen und Ergänzungen sowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich bestätigt sind. Die Annahme von Lieferungen bzw. Leistungen oder deren Bezahlung bedeuten keine Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen des Lieferanten.

II. Bestellung

1. Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen fünf Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.

III. Lieferungen

1. Abweichungen von unseren Abschlüssen und Bestellungen sind nicht zulässig. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Termine und Fristen ist der Eingang der Ware bei uns.

2. Wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden, sind wir, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Regelungen nach unserer Wahl, berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung erhält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

IV. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen sowie behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfes zur Folge haben.

V. Preisstellung und Gefahrenübergang

Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, so verstehen sich die Preise frei Werk einschließlich Verpackung, Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist.

VI. Zahlungsbedingungen

Es gelten die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Zahlungsbedingungen. Sämtliche Zahlungen durch uns erfolgen unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

VII. Gewähr

1. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Wir sind berechtigt, die Lieferung oder Leistung soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte Mängel werden von uns unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

2. Wir sind berechtigt, für Mängel der Lieferung oder Leistung, unbeschadet der uns nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden sonstigen Rechte, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung geltend zu machen, die Herabsetzung des Kaufpreises zu fordern oder die ganze oder teilweise Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist verst.

3. In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr akuter Gefahren oder zur Vermeidung übermäßiger Schäden, sind wir berechtigt, die festgestellten Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen.

VIII. Produktschäden

Für den Fall, dass wir von einem Kunden oder sonstigen Dritten aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Erzeugnisses verursacht worden ist. In den Fällen des Verschuldens abhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schade im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweispflicht. Der Lieferant übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

IX. Geheimhaltung

Unterlagen aller Art, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, wie Muster, Zeichnungen, Modelle, Daten und dergleichen sowie alle sonstigen von uns zur Verfügung gestellten Informationen, soweit sie nicht erkennbar für die Öffentlichkeit bestimmt sind, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, und dergleichen oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unserem Werkzeug oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden.

X. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist.

XI. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz des Lieferanten, Stuttgart oder der Erfüllungsort. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufes ist ausgeschlossen.

Stand 05/2018